Allgemeine Geschäftsbedingungen


Artikel 1: Definitionen

1. Handelsonderneming av-parts, etabliert zu Tungelroy, KvK Nummer 59661607, wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.
2. Die andere Partei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
3. Die parteien sin Verkäufer und Käufer zusammen.
4. Die vereinbarung bezieht sich auf den Kaufvertrag zwischen den Parteien.

Artikel 2: Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote.bietet Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers an.
2. Eine Abweichung von den Geschäftsbedingungen ist nur möglich, wenn die Parteien dies klar und schriftlich vereinbart haben.

Artikel 3: Zahlung

1. Der volle kaufpreis wird immer sofort im Webshop bezahlt. In einigen Fällen wird eine Anzahlung für Reservierungen erwartet. In diesem Fall erhält der Käufer einen Reservierungs- und Vorauszahlungsnachweis.
2. Wenn der Käufer nicht pünktlich zahlt, ist er in Verzug. Bleibt der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.
3. Bleibt der Käufer in Verzug, fährt der Verkäufer mit der Abholung fort. Die mit dieser Sammlung verbundenen Kosten trägt der Käufer. Diese Inkassokosten werden auf der Grundlage der Dekrets über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.
4. Im falle der Liquidation, Insolvenz, Beschlagnahme oder Aussetzung der Zahlung des Käufers sind die Ansprüche des Verkäufers an den Käufer sofort fällig und zahlbar.
5. Wenn sich der käufer weigert, an der Ausführung der Bestellung der Verkäufers mitzuwirken ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis der Verkäufers zu zahlen.

Artikel 4: Angebote, Zitate und preis

1. Angebote sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot ist eine Annahmefrist angegeben. Wird das Angebot nicht innerhalb der festgelegten Laufzeit angenommen, verfällt das Angebot.
2. Lieferzeiten in Zitate sind Richtwerte und berechtigen den Käufer nicht zur Auflösung oder Entschädigung, wenn sie überschritten werden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
3. Angebote und Zitate gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.
4. Der auf Angeboten, Zitate und Rechnungen angegebene Preis setzt sich aus dem kaufpreis einschließlich der geschuldeten Mehrwertsteuer und etwaiger sonstiger staatlicher Abgaben zusammen.

Artikel 5: Rücktrittsrecht

1. Der Verbraucher ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Bestellung ohne Angabe von Gründen zu kündigen (Widerrufsrecht). Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt an dem die (gesamte) Bestellung beim Verbraucher eingeht.
2. Es besteht kein Widerrufsrecht, wenn die Produkte auf Wunsch des Käufers geämdert wurden.
3. Während der Reflexionsphase wird der Verbraucher das Product und die Verpackung mit Sorgfalt behandeln. Er wird das Product nür in dem Umfang auspacken, der erforderlich ist, um zu beurteilen, ob er das Product behalten möchte. Wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird er das unbenutzte und unbeschädigte Product mit sämtlichem gelieferten Zubehör und –soweit dies vernünftigerweise möglich ist- in der Originalverpackung auf Kosten des Käufers gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen des Unternehmers an den Verkäufer zurücksenden.

Artikel 6: Änderungen der Vereinbarung

1. Wenn sich wärend der Ausfürung des Vertrags herausstellt, dass für die ordnungsgemäße Ausfürung des Auftrags die auszuführenden Arbeiten geändert oder ergänzt werden müssen, werden die Partijen den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entspreichend anpassen.
2. Wenn die parteien vereinbaren, dass die Vereinbarung geändert oder ergänzt wird, kann der Zeitpunkt der Anschlusses der Implementierung beeinflusst werden. Der verkäufer wird den Käufer so schnell wie möglich darüber informieren.
3. Wenn die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung finanzielle und/oder qualitative Konsequenzen hat, wird der Verkäufer den Käufer im Voraus schriftlich informieren.
4. Wenn die parteien einen festen Preis vereinbart haben, gibt der verkäufer an, inwieweit die änderung oder ergänzung des Vertrags dazu führt, dass dieser Preis uberschritten wird.
5. Entgegen den Bestimmungen des dritten Absatzes dieses Artikels kann der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten berechnen, wenn die änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist die ihm zugeschrieben werden können.

Artikel 7: Lieferung und Risikotransfer

1. Sobald der gekaufte Artikel beim Käufer eingegangen ist, geht das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über.

Artikel 8: Forschung und Beschwerden.

1. Der kaufer ist verplichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung, jedoch in jedem Fall innerhalb kürzester Zeit, zu prüfen. Dabei sollte der Käufer untersuchen, ob die Qualität und Quantität der gelieferten Artikel den Vereinbarungen der Parteien entspricht oder ob Qualität und Quantität zumindest den Anforderungen entsprechen, die für sie im normalen (Handels-)Verkehr gelten.
2. Reklamation bezüglich Beschädigung, Mangel oder Verlust der gelieferten Ware sind vom Käufer innerhalb von 10 Werktagen nach dem Tag der Lieferung der Ware schriftlich beim Verkäufer einzureichen.
3. Wird die Reklamation innerhalb der festgelegten Frist für begründet erklärt, hat der Verkäufer das Recht, die Lieferung entweder zu reparieren oder erneut zu liefern oder zu stornieren und dem Käufer eine Gutschrift für diesen Teil des Kaufpreises zu senden.
4. Kleinere und/oder übliche Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Quantität, Große oder Ausführung können gegenüber dem Verkäufer nicht geltend gemacht werden.
5. Reklamationen in Bezug auf ein bestimmtes Product wirken sich nicht auf andere Produkte oder Teile aus, die zu derselben Vereinbarung gehören.
6. Nach Bearbeitung der Ware beim Käufer werden keine Reklamationen angenommen.

Artikel 9: Lieferung

1. Die Lieferung erfolgt ab Lager. Dies bedeutet, dass alle Kosten für den Käufer sind.
2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zu dem Zeitpunkt anzunehmen, zu dem der Verkäufer sie liefert oder an ihn liefern lässt, oder zu dem Zeitpunkt, an dem ihm diese Ware vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wird.
3. Wenn der Käufer die Annahme verweigert oder fahrlässig informationen oder Anweisungen liefert, die für die Lieferung erforderlich sind, ist der Verkäufer berechtigt, den Artikel auf Kosten und Gefahr der Käufers zu lagern.
4. Bei Lieferung der Ware ist der Verkäufer berechtigt, etwaige Versandkosten zu berechnen.
5. Wenn der Verkäufer Informationen vom Käufer zur Erfüllung des Vertrags benötigt, beginnt die Lieferzeit, nachdem der Käufer diese Informationen dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat.
6. Eine von Verkäufer angegebene Lieferfrist ist indikativ. Dies ist niemals eine Frist. Wird die Laufzeit überschritten, muss der Käufer dem Verkäufer einen schriftlichen Verzug mitteilen.
7. Der verkäufer is berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben oder eine Teillieferung keinen eigenständigen Wert hat. Der Verkäufer ist berechtigt, diese Teile bei Lieferung in Teilen gesondert in Rechnung zu stellen.

Artikel 10: Kraft der Mehrheit

1. Wenn der verkäufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen kann, haftet er nicht für Schäden, die dem Käufer entstehen.
2. Mit höherer Gewalt meinen die Parteien jedenfalls jeden Umstand, den der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht berücksichtigen konnte und aufgrund dessen der Käufer die normale Vertragserfüllung nicht vernünftigerweise erwarten kann, wie Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Unruhen, Kriegshandlungen, Sabotage, Terrorismus, Stromausfall, Überschwemmung, Erdbeben, Feuer, Besetzung durch Unternehmen, Streiks, Ausschluss von Arbeitnehmern, geänderte staatliche Vorschriften, Transportschwierigkeiten und andere Störungen im Geschäft des Verkäufers.
3. Darüber hinaus verstehen die Parteien unter höherer Gewalt den Umstand, dass die Lieferantenunternehmen, von denen der Verkäufer für die Erfüllung des Vertrags abhängig ist, die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllen, es sei denn, dies kann dem Verkäufer zugeschrieben werden.
4. Tritt eine oben genannte Situation auf, aufgrund derer der Verkäufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Wenn die im vorhergehenden Satz genannte Situation 30 Kalendertage gedauert hat, haben die Parteien das Recht, die Vereinbarung ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen.
5. Wenn die höhere Gewalt länger als 3 Monate andauert, hat die käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Auflösung ist nur per Einschreiben möglich.

Artikel 11: Übertragung von Rechten

1. Rechte einer Partei aus dieser Vereinbarung können nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als Klausel mit eigentumsrechtlicher Wirkung gemäß Artikel 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Artikel 12: Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

1. Die beim Verkäufer vorhanden Waren sowie die gelieferten Waren und Teile bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt kann sich der Verkäufer auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Ware zurücknehmen.
2. Wenn die vereinbarten im Voraus zu zahlenden Beträge nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt werden, hat der Verkäufer das Recht, die Waren erst zus enden/zu geben, wenn der vereinbarte Teil bezahlt wurde. Es gibt dann den Standard eines Gläubigers. In diesem Fall kann eine verspätete Lieferung nicht gegen den Verkäufer geltend gemacht werden.
3. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter seinen Eigentumsvorbehalt fallenden Waren zu verpfänden oder auf andere Weise schwerer zu machen.
4. Wurde die Ware noch nicht geliefert, aber die vereinbarte Vorauszahlung oder der vereinbarte Preis nicht vertragsgemäß gezahlt, so hat der Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht. In diesem Fall wird der Artikel erst geliefert, wenn der Käufer vollständig und gemäß der Vereinbarung bezahlt hat.
5. Im falle der Liquidation, Insolvenz oder Aussetzung der Zahlung des Käufers sind die verpflichtungen der Käufers sofort fällig und zahlbar.



Drucken